Unsere Partner sind in Spanien als Abogados (spanische Rechtsanwälte) zugelassen, und verfügen weiterhin als deutsche oder europäische Rechtsanwälte in Deutschland über eine Zulassung. Auf diese Weise können Sie kompetent und auf Deutsch, zu Fragen des spanischen Immobilienrechts, internationalen Erbrechts und internationalen Scheidungsrechts beraten und vertreten werden.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung und gerichtlichen Vertretung im spanischen Immobilienkaufrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, sowie der Durchführung deutsch-spanische Scheidungen und der Abwicklung deutsch-spanischer Erbfälle.
Unser Gründungspartner Herr Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler, hat nicht nur in Deutschland und Spanien studiert und gearbeitet, sondern ist zweisprachig aufgewachsen, und vom spanischen Außenministerium als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher zugelassen. Weiterhin ist er in Deutschland staatlich geprüfter Übersetzer und allgemein ermächtigter Übersetzer für die Gerichte und Notare im Lande Hessen. Er kann Sie daher vollständig zweisprachig im deutschen und spanischen Recht beraten, weshalb kommunikationsprobleme ausgeschlossen sind. Neben seinen vollständigen Bilingualität (Deutsch und Spanisch), spricht er verhandlungssischer Englisch und verfügt über fortgeschritttene Kennisse der französischen Sprache. Als Autor des Werkes „Praxishandbuch Wohnungseigentumsrecht in Spanien“, ist er seit über 15 Jahren täglich mit den Probleme des spanischen Immobilienrechts beschäftigt, und berät umfassend zu sämtlichen Aspekten des Immobilienkaufs und Verkaufs, der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, und natürlich zum Wohnungseigentumsrecht. In letzterem Rechtgebiet berät er neben den Organen der Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltern auch einzelne Eigentümer.
Die Gründungspartnerin Frau María del Cuerpo Hernández ist spanische Abogada und als europäische Rechtsanwältin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sie hat neben mehreren abgeschlossenen Postraduiertenstudien (u.a. Master im Europäischen Recht und Master in Praktischer Rechtsanwendung / Prozessrecht), wertvolle Berufserfahrung im ausland sammeln können. Sie war neben Spanien auch in Belgien und Deutschland tätig, und kann unsere Mandanten nicht nur auf Spanisch sondern ebenso auf Deutsch und Französisch beraten. Frau del Cuerpo spricht darüber hinaus auch Englisch.