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Wurden Sie in Spanien in einen Unfall verwickelt?
Wurden Sie in Spanien in einen Unfall verwickelt?

Verkehrs- und Unfallrecht

Ein Verkehrsunfall geschieht schneller als man denkt. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit genügt und es ist passiert. Selbst wer glaubt, eigene Fahrlässigkeit ausschließen zu können, wird sich nicht immer einem Unfall entziehen können. Unabhängig, wieviel Erfahrung der einzelne Verkehrsteilnehmer auch mitbringen mag, gleichgültig wie vorsichtig er fährt, nicht alle möglichen Situationen sind vorhersehbar und vor allen Dingen kontrollierbar:

Schlechte Straßen, mangelhafte Verkehrsführung, fehlende Schilder, eine unzureichende Beleuchtung und nicht zuletzt natürlich auch die anderen Verkehrsteilnehmer können schnell einen Unfall provozieren.

Gemäß der letzten öffentlichen, spanischen Verkehrsstatistik (welche das Jahr 2005 abdeckt) ereigneten sich innerhalb von 12 Monaten 91.187 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mehr als 130.000 Personen teilweise schwer verletzt wurden und über 4.400 Menschen starben. Von diesen Zahlen ausgehend kann man die Gesamtsumme der möglichen Unfälle (inklusive derer, die lediglich einen kleinen Blechschaden verursachten) nur erahnen.

Fest steht, dass die gleichzeitig in ganz Spanien anbrechenden Feiertage bzw. Ferien in diesen Zeiträumen zu einem fast explosionsartigen Anstieg des Verkehrsaufkommens sorgen, bei dem sich die Unfälle schnell vervielfachen.

Doch unabhängig hiervon zeigt die spanische Verkehrsstatistik im europaweiten Vergleich, dass sich auch ungeachtet dieser Spitzen überdurchschnittlich viele Unfälle ereignen. Angesichts solch hoher Unfallraten und unter Berücksichtigung der großen Zahl an Touristen und ausländischen Residenten, die sich in Spanien aufhalten, kann es niemanden verwundern, dass auch unter ihnen viele einen Unfall in Spanien erleiden.

Wenn die Tatsache, einen Unfall erleben zu müssen für sich genommen schon unangenehm genug ist, bedeutet ein Unfall im Ausland eine noch ungleich schwerer wiegende Belastung.

Wir helfen und beraten Sie, in allen Bereichen des Verkehrsrechts und vor allem bei:

  • Unfällen

  • Strafzetteln

  • Entzug der Fahrerlaubnis

  • Sanktion mit Punkten

  • Schmerzensgeld

  • Schadensersatz

  • Unfallschadensregulierung

  • Ansprüche gegen Ihre oder die gegnerische Versicherung