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Spanisches Immobilienrecht
Die Innenstadt von Madrid

Spanisches Immobilienrecht

Spanien gehört bereits seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Reisezielen Europas. Anders als viele andere Ferienländer verzeichnet Spanien jedoch interessanterweise eine grosse Zahl an immer wiederkehrenden Touristen. Neben der reichhaltigen Kultur Spaniens dürften vor allem das angenehme Klima, die relative, räumliche Nähe zu den Herkunftsländern der Touristen sowie die vielen, preislich günstigen Flugverbindungen hierzu beigetragen haben.

Nicht selten sprechen diese Faktoren und die allgemeine Begeisterung für Spanien auch für den Kauf einer Immobilie.

Von der allgemeinen Wertschätzung Spaniens ausgehend, können die individuellen Beweggründe hierfür ganz unterschiedlich sein:

Einige möchten lieber in ihrer eigenen Ferienimmobilie Urlaub machen, als in irgendeinem Hotel oder angemieteten Appartement. Andere wollen – nach Eintritt in den Ruhestand – ihren Wohnsitz ganz nach Spanien verlegen und erwerben zu diesem Zweck eine Auslandsimmobilie. Ebenso finden sich aber auch immer mehr Käufer die noch weit entfernt von einer Pensionierung ihren Wohnsitz und Arbeitsmittelpunkt nach Spanien verlagern möchten. Nicht zu unterschätzen ist auch die Zahl derjenigen, die ein Haus in Spanien lediglich als Investition sehen und aus dieser Überlegung heraus den Kauf einer Immobilie ins Auge fassen.

Wenngleich vieles für den Kauf einer Spanienimmobilie spricht, scheuen einige die möglicherweise auftauchenden bürokratischen Hürden sowie die mit jedem Immobilienkauf theoretisch verbundenen Risiken. Und dies nicht ganz zu Unrecht.

Obwohl die europäischen Harmonisierungsbestrebungen und die überall zu bemerkende (wirtschaftliche ebenso wie gesellschaftliche) Modernisierung Spaniens insgesamt zahlreiche Vereinfachungen und vor allem Verbesserungen gebracht haben, ist vieles in Spanien nach wie vor anders.

Der bereits vor Jahren vom spanischen Tourismusministerium ins Leben gerufene Werbeslogan „Spain is different“ hat insbesondere im juristischen Bereich nach wie vor seine Berechtigung.

Denjenigen, der über entsprechenden juristischen Rat verfügt, braucht dies jedoch nicht zu schrecken. Spanien ist ein, den vielen anekdotischen Erzählungen bezüglich Organisation und Effizienz zum trotz, ein gefestigter und funktionierender demokratischer Rechtsstaat. Auf der Grundlage einer profunden Gesetzeskenntnis und ausgehend vom Verständnis für die lokalen Besonderheiten, ist der Kauf von Immobilien in Spanien genauso sicher wie andernorts.

Sollten Sie daher eine Immobilie in Spanien erwerben oder veräussern wollen, können wir Sie gerne juristisch beraten und die erforderliche Kompetenz einbringen, die ein Rechtsgeschäft solcher wirtschaftlichen Tragweite erfordert. Unser oberstes Ziel wird es dabei immer sein, Sie vor schlechten Erfahrungen und bösen Überraschungen zu schützen, um auf dieses Weise Ihre Investition zu sichern.

Im Rahmen unseres Tätigkeitsschwerpunktes „Immobilienrecht“ beraten wir Sie insbesondere im spanischen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Immobilienkaufrecht und Baurecht.

Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei aber nicht nur den Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern ebenso alle anderen mit Immobilien in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte:

  • Miete und Vermietung von Immobilien
  • Allgemeine Vertragsgestaltung
  • Behördengänge
  • Notarbegleitung
  • Übersetzungsleistungen
  • Katasteramt
  • Grundbuchamt
  • Steuerbehörden
  • Erwerb von Grundstücken / Immobilien (auch “off plan“)
  • Veräusserung von Grundstücken / Immobilien (auch “off plan“, wenn dies aufgrund der vertraglichen Gestaltung der mit dem Bauunternehmer getroffenen Vereinbarungen möglich ist)

Der Zweck dieser Seite ist allerdings nicht nur darauf gerichtet Sie bezüglich der rechtlichen Aspekte eines Immobilienerwerbs in Spanien zu informieren und zu sensibilisieren, sondern ebenso andere wesentliche und absolut kaufentscheidende Faktoren anzusprechen.  

Ein so bedeutender Schritt, wie der Erwerb einer Auslandsimmobilie, wird verständlicherweise um so befriedigender verlaufen, je mehr Gesichtspunkte in die Betrachtung und Entscheidung mit einbezogen werden.

Neben der rein rechtlichen Ausrichtung unseres Angebotes, wollen wir daher auf unserer Internetseite auch die Gelegenheit nutzen, um nicht-juristische Ratschläge und Sichtweisen in Bezug auf den Kauf einer Immobilie in Spanien einzubringen, und Ihnen so helfen auch insgesamt die richtige Entscheidung für sich treffen.  

Wie an jedem anderen Ort der Welt auch, können beispielsweise alleine die Bauqualität, die bestehenden Verkehrsanbindungen, das lokale Dienstleistungsangebot, die ärztliche Versorgung und andere an den persönlichen Ansprüchen und Wünschen orientierte Faktoren darüber entscheiden, ob Sie sich dauerhaft eher an der einen oder anderen Immobilie erfreuen werden.  

Damit jeder für sich genommen, die wichtigsten Vor- und Nachteile, Gefahren und Chancen sowie die letztlich  kaufentscheidenden Bedingungen bewerten und erkennen kann, muss zunächst einmal ganz allgemein zwischen verschiedenen Lebens- und Einflussbereichen differenziert werden, welche unterschiedlicher nicht sein könnten, derer man sich aber zunächst einmal bewusst werden muss. 

Eine zufriedenstellende Kaufentscheidung sollte daher immer aus einer: 

– persönlichen,

– wirtschaftlichen und

– rechtlichen Betrachtung hervorgehen.  

(Benutzen Sie einfach die Hauptnavigation in der Kopfzeile oder folgen Sie den im Text befindlichen Hyperlinks, um durch unser Portal zu navigieren und mehr über die einzelnen Bereiche zu erfahren).

Wenn Sie an Informationen zum Immobilienkauf in spanischer Sprache interessiert sein, sollten Sie unbedingt auch unsere spezialisierte Internetseite (www.derechoinmobiliario.es) besuchen.

Dort haben wir versucht an einem einzigen Punkt und auf Spanisch, eine gebündelte Informationsquelle in Bezug auf das spanische Immobilienrecht bereitzustellen.

Artikel zum spanischen Immobilienrecht:

Das Baurecht setzt sich, wenn man alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen betrachtet, insgesamt sowohl…

In Eigentümergemeinschaften und Urbanisationen muss bezüglich der auf Baumaßnahmen anwendbaren und im spanischen Wohnungseigentumsgesetz enthaltenen…