Autor: Abogado & RA Ingmar Hessler

1973 in Frankfurt am Main geboren und aufgewachsen, ist er als deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado, sowohl in Spanien wie auch in der Bundesrepublik zur Anwaltschaft zugelassen. Er berät und vertritt seine Mandanten aussergerichtlich wie gerichtlich in beiden Ländern. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammern Murcia und Madrid. Vor seiner Niederlassung als Anwalt absolvierte er zwei Postgraduiertenstudiengänge. An der Universidad ICAI-ICADE (Madrid) schloss er einen LL.M. und an der Universidad Autónoma de Barcelona einen M.B.A. ab. Nach Bestehen der staatlichen Übersetzerprüfung und Ernennung durch das spanische Aussenministerium ist Herr Hessler ausserdem seit dem Jahre 2004 als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher tätig.

Wer sich in Spanien wirtschaftlich betätigen möchte, erkennt relativ schnell, dass eine Selbständigkeit als Einzelkaufmann oder die Gründung einer spanischen GmbH regelmässig die einfachsten, kostengünstigsten und sichersten Alternativen darstellen. Darüber hinaus gibt es aber auch noch zahlreiche andere Gesellschaftsformen, die oftmals berechtigterweise unberücksichtigt bleiben, manchmal aber auch eine interessante Lösung,…

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Unsere Partner sind in Spanien als Abogados (spanische Rechtsanwälte) zugelassen, und verfügen weiterhin als deutsche oder europäische Rechtsanwälte in Deutschland über eine Zulassung. Auf diese Weise können Sie kompetent und auf Deutsch, zu Fragen des spanischen Immobilienrechts, internationalen Erbrechts und internationalen Scheidungsrechts beraten und vertreten werden. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf…

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Rechte, Pflichten und Verbote im Bereich des spanischen Wohnungseigentumsrechts (Teil II: Pflichten) Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft trifft aufgrund Gesetzes folgende Pflichten: In respektvoller und geeigneter Weise Gebrauch vom Gemeinschaftseigentum zu machen Die Eigentümer sind verpflichtet, die allgemeinen Installationen der Gemeinschaft und die übrigen Gemeinschaftselemente zu achten und in geeigneter Weise Gebrauch von…

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Die Beteiligungsquoten im spanischen Wohnungseigentumsrecht Von wesentlicher Bedeutung für das Funktionieren und die geordnete Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, sind die Beteiligungsquoten. Gemäß Artikel 3 LPH entfällt auf jedes Sondereigentum eine Beteiligungsquote, welche im Verhältnis zum Gesamtwert der Liegenschaft steht und sich in Teilen von Hundertsten am selben ausgedrückt. D.h., dass alle Beteiligungsquoten aller Sondereigentumselemente zusammen…

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Einführender Vergleich in das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) Das deutsche Wohnungseigentumsrecht und das spanische Recht der Propiedad Horizontal, also des wörtlich übersetzt horizontalen Eigentums, weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Wobei der deutsche Begriff des Wohnungseigentumsrechts zur Erläuterung dessen welche besonderen, rechtlichen Konstellationen von ihm erfasst werden, weitaus eindeutigere Assoziationen…

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Rechte, Pflichten und Verbote im Bereich des spanischen Wohnungseigentumsrechts (Teil I: Rechte) Soll die rechtliche Ordnung des Zusammenlebens innerhalb der Eigentümergemeinschaft beschrieben werden, müsste man streng genommen damit beginnen, eine Unterscheidung zwischen zwei im Wesentlichen voneinander unabhängigen Bereichen vorzunehmen. Einerseits gibt es Vorschriften welche darauf gerichtet sind sicherzustellen, dass die Gemeinschaft entsprechend der gesetzlichen…

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Teilungserklärung, Satzung und HausordnungErfahren Sie im folgenden Text alles was Sie als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft in Spanien zu diesen Themen wissen müssen.  Inhalt des Gründungstitels bzw. der Teilungserklärung[pullquote]Die Teilungserklärung muss unter anderem die jeweilige Beteiligungsquote der einzelnen Sondereigentumselemente ausweisen.[/pullquote]Der Gründungstitel muss gemäß Artikel 5 LPH eine Reihe an Mindestangaben enthalten. Hierzu…

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Als deutschsprachige Rechtsanwälte und Abogados beraten wir Sie zu allen Fragen rund um eine Scheidung mit Spanienbezug Wir beraten Sie bereits im Vorfeld bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen, sowie Gestaltungsmöglichkeiten im Falle einer Scheidung. In diesem Zusammenhang versuchen wir zunächst eine einvernehmliche Scheidung durch Ermittlung einer für beide Seiten…

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HESSLER & DEL CUERPO S.C.P. GRAN VÍA DEL ESCULTOR FRANCISCO SALZILLO Nº 4, PLANTA 8 30004 MURCIA TEL.: 00 34 968 178 158 FAX: 00 34 968 975 141 E-MAIL: INFO@HESSLERDELCUERPO.COM

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