Rechte, Pflichten und Verbote im Bereich des spanischen Wohnungseigentumsrechts (Teil II: Pflichten) Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft trifft aufgrund Gesetzes folgende Pflichten:…
Der folgende Artikel wurde von unserer Kanzlei am 8. März 2008 und damit vor den spanischen Parlamentswahlen des damaligen Jahres…
Allgemeiner Steuerkalender für Spanien (Kurzfassung) Erfahren Sie die Stichtage für die Abgabe der Steuerformulare: [tabs] [tab title=“Formular 111″]Quartalweise Erklärung über…
Das spanische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Kündigungskonstellationen. Wie in anderen Rechtsordnungen auch, wie etwa der deutschen oder österreichischen, knüpft z.B.…
Wer sich in Spanien wirtschaftlich betätigen möchte, erkennt relativ schnell, dass eine Selbständigkeit als Einzelkaufmann oder die Gründung einer spanischen…
Weitere Ämter der Gemeinschaft Neben den ausdrücklich bezeichneten Ämtern des Präsidenten, Vizepräsidenten, Verwalters und Sekretärs, gestattet Artikel 13.1.2 LPH die Schaffung zusätzlicher Organe,…
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Wir beraten mittlerweile seit über 15 Jahren im spanischen Recht, sprechen neben Spanisch und Deutsch auch Englisch und Französisch, und arbeiten als deutsch-spanische Anwälte mit Zulassungen in beiden Ländern mit vollem Einsatz für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei insbesondere auf das Immobilienrecht (Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht), das Familien- und Erbrecht (Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsannahmen, Steuern, Testamente, Scheidungen), das allgemeine Zivilrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir beraten und vertreten Sie hierbei in ganz Spanien, und insbesondere in der Region Murcia, dem Land Valencia, Andalusien und den Balearen.